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Informationsfreiheitssatzung für den Landkreis Regen

Im Juli wurde sie im Kreistag einstimmig beschlossen, zum 1. August 2015 ist sie in Kraft getreten: Die Informationsfreiheitssatzung für den Landkreis Regen.

Allerdings handelt es sich hier - wie in vielen Städten, Gemeinden und Landkreisen in Bayern - bei der Informationsfreiheit nicht um ein Jedermannsrecht: Anspruch auf Zugang zu Informationen haben in diesem Fall lediglich die Einwohner des Landkreises Regen.

Der Anspruch auf einen freien Zugang bezieht sich auf die bei der Kreisverwaltung vorhandenen amtlichen Informationen. Nicht eingeschlossen sind dabei Informationen aus den Körperschaften des privaten oder öffentlichen Rechts, deren Mitglied oder Beteiligter der Landkreis ist.

Vom Informationszugang ausgenommen sind unter anderem auch Betriebs-oder Geschäftsgeheimnisse, wenn der Betroffene einer Weitergabe nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Eine Abwägung mit dem Informationsinteresse der Allgemeinheit findet dabei nicht statt.

Die Kreisverwaltung macht die Informationen gemäß Satzung innerhalb von einem Monat zugänglich. Dafür entstehen dem Antragsteller Kosten. Auf deren Höhe hat die Kreisverwaltung den Antragsteller rechtzeitig hinzuweisen. Der Informationszugang kann dabei von der Zahlung eines angemessenen Kostenvorschusses abhängig gemacht werden.

Die vollständige Satzung finden Sie hier: IFS Regen