Die Stadt Schwandorf hat zum 25.7.2012 ihre Informationsfreiheits-Satzung geändert. Nach der ursprünglichen Fassung wäre die Satzung zum Jahresende außer Kraft getreten, wenn der Stadtrat keine Fortgeltung beschlossen hätte. Mit der jetzt beschlossenen Änderung wird dieser Passus ungültig. Stattdessen tritt die Satzung mit Ablauf des 31.12.2012 unbefristet in Kraft. Alle anderen Regelungen der Satzung bleiben unverändert bestehen.
Die neue Fassung der Schwandorfer Informationsfreiheits-Satzung