Die FDP-Fraktion hat den Entwurf für ein niedersächsisches Informationsfreiheitsgesetz in den Landtag eingebracht, das dort am 19. Juni 2013 in erster Lesung behandelt wird.
„Mit diesem liberalen Gesetz wird das bisherige Prinzip vom Kopf auf die Füße gestellt: Nicht die Bürger müssen begründen, warum sie Zugang zu staatlichen Informationen brauchen, sondern der Staat muss erklären, warum er bestimmte Auskünfte nicht erteilen kann,“ erklärt der FDP-Rechtspolitiker Marco Genthe in einer Pressemitteilung.
In der Begründung zum Gesetz heißt es programmatisch: "Das Niedersächsische Informationsfreiheitsgesetz will in erster Linie die Transparenz und damit die Akzeptanz des Verwaltungshandelns erhöhen. Zudem ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, sich im Vorfeld politischer Entscheidungen die notwendigen Informationen zu verschaffen, um sich eine alle maßgeblichen Umstände berücksichtigende Meinung bilden und entsprechend qualifizierte Vorschläge zur besseren Gestaltung eines Vorhabens einbringen zu können. Auch wird das Kostenbewusstsein der Verwaltung noch weiter geschärft, weil Nachfragen von Bürgern einen Rechtfertigungsdruck erzeugen."
Den Wortlaut des FDP-Gesetzentwurfs finden Sie >>>hier
Die rot-grüne Landesregierung, die seit Januar 2013 im Amt ist, hatte in ihrer Koalitionsvereinbarung ein Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz angekündigt, aber bis jetzt keinen Entwurf dafür vorgelegt.