Der Stadtrat von Moosburg (Landkreis Freising, Oberbayern) hat auf seiner letzten Sitzung eine Informationsfreiheits-Satzung erlassen. Die Regelungen entsprechen den üblichen Einschränkungen (das Informationsrecht gilt nur für die Einwohner Moosburgs, die Auskunftspflicht gilt nicht für die Körperschaften des privaten oder öffentlichen Rechts, an denen die Stadt beteiligt ist).
Wie der Antragsteller Johannes Becher von den Grünen erläutert, orientiert sich die Satzung am Vorbild des Landkreises Freising, wo die Informationsfreiheitssatzung ebenfalls von den Grünen eingebracht wurde. Aus rechtlichen Gründen sei es wohl nicht möglich, dass neben der Stadt auch die städtischen Unternehmen (also Kläranlagen GmbH und Kommunalunternehmen) dieser Satzung unterliegen.
Allerdings könnten Aufsichtsrat und Verwaltungsrat der Unternehmen ebenfalls eine Informationsfreiheits-Satzung beschließen. Die Grünen formulierten einen Antrag, der eine entsprechende Empfehlung an diese Gremien ausspricht, konnten sich mit diesem Vorschlag jedoch nicht durchsetzen. Becher bedauert: "Da die Sitzungen dieser Gremien nichtöffentlich sind, wäre dies die einzige Möglichkeit gewesen ein klares öffentliches Signal an die Gremien zu senden."
Auch hier hat die Verwaltung sich wieder einmal sehr erfinderisch gezeigt, wenn es darum geht, den Informationsanspruch von Bürgern einzuschränken. Zwar wurde hier nicht wie in Fürth ein weiterer Ablehnungsgrund (drohender Rechtsstreit) ersonnen. Dafür haben die Bürger nicht in jedem Fall ein Anrecht darauf zu erfahren, wieso ihnen eine bestimmte Information vorenthalten wird. "Die Ablehnung bedarf keiner Begründung, soweit dadurch der Zweck der Auskunftsverweigerung gefährdet würde", heißt es im Satzungstext. Die Gründe der Auskunftsverweigerung seien in diesen Fällen jedoch aktenkundig zu machen.
Die Satzung tritt am 1. November 2012 unbefristet in Kraft. Den Satzungstext finden Sie hier Moosburg Informationsfreiheitssatzung
