In einem dritten Anlauf versuchen B90/Die Grünen und die SPD ein Informationsfreiheitsgesetz für Hessen zu etablieren. Dazu haben sie eigene Gesetzentwürfe vorgelegt.
Wesentlichste Merkmale des Gesetzentwurfes von B90/Die Grünen 18/449 sind:
Allgemeiner Anspruch für Bürgerinnen und Bürger auf
- Informationszugang bei öffentlichen Stellen,
- Schutz personenbezogener Daten sowie Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen,
- Gebührenfreiheit bei Einsichtnahme,
- Datenschutzbeauftragter als Beauftragter für Informationsfreiheit,
- Veröffentlichungspflichten,
- zweijährige Berichterstattung an den Landtag über die Anwendung des Gesetzes,
- Evaluierung, Befristung des Gesetzes bis 31. Dezember 2014.
Wesentlichste Merkmale des Gesetzentwurfes der SPD 18/450 sind:
Allgemeiner Anspruch für Bürgerinnen und Bürger auf
- Informationszugang bei öffentlichen Stellen,
- Schutz geistigen Eigentums sowie von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen,
- Gebührenfreiheit bei Einsichtnahme,
- Unterstützung des Zugangs zu Informationen,
- Datenschutzbeauftragter als Beauftragter für Informationsfreiheit,
- Vorlage eines Evaluierungsberichtes nach drei Jahren.