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Haimhausen hat Informationsfreiheitssatzung

Auf Antrag von GR Ludwig Meier SPD hat der Rat der Gemeinde Haimhausen bei Dachau einstimmig eine Informationsfreiheitssatzung beschlossen.
Die Satzung hält sich weitgehend an den Art 36 des Bayer. Datenschutzgesetzes. Allerdings erhalten nur GemeindeeinwohnerInnen Akteneinsicht. Der Darlegung
eines rechtlichen Interesses oder einer Begründung des Antrags bedarf es nicht.
Für Amtshandlungen auf Grund dieser Satzung werden Kosten (Gebühren und Auslagen) in Rechnung gestellt.

Die Satzung ist am 1. Juni 2018 in Kraft getreten und ist hier einsehbar.