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Rheinlandpfalz

Gesetzentwurf der SPD für Informationsfreiheitsgesetz RLP vorgelegt

Bündnis Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz kritisiert: „Gesetzentwurf greift zu kurz“

Das Gesetz soll den allgemeinen und umfassenden verfahrensunabhängigen Informationsanspruch auf Zugang zu Informationen bei den Behörden des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts regeln.

Die 1. Lesung hat am 16.4.08 stattgefunden. Überwiesen an den Innen- und den Rechtsausschuss.

Am gleichen Tag kritisiert das Bündnis Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz in einer Presseerklärung: "Gesetzentwurf greift zu kurz"

Für das Bündnis Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz erklärt der Vorsitzende der Gesellschaft für Informationsfreiheit Dr. Sven Berger:

"Grundsätzlich begrüßen wir es sehr, dass auch Rheinland-Pfalz ein Informationsfreiheitsgesetz erhalten soll. Der vorliegende Gesetzentwurf greift jedoch zu kurz. Leider vergibt die Landesregierung damit ihre Chance, ein fortschrittliches und bürgerfreundliches Transparenzgesetz vorzulegen.

Stattdessen orientiert sie sich ohne Not an dem unzureichenden Bundesgesetz, dessen Reformbedürftigkeit nach zwei Jahren Praxis längst feststeht." Den vollständigen Text finden Sie hier.