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Bayern Kommunen

Ein Transparenzgesetz für Bayern!
Gut besuchtes Fachgespräch der Grünen
im Bayerischen Landtag

Am 20. Mai 2013 fand im Bayerischen Landtag ein Fachgesprächs zum Abschluss der Grünen-Initiative „Bayern Transparent“ statt. Im September 2012 hat die Grüne Fraktion im Bayerischen Landtag die Initiative "Bayern Transparent" ins Leben gerufen. Gemeinsam mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern wurde der Entwurf für ein bayerisches Transparenzgesetz erarbeitet. Nach Auffassung der Grünen reicht es nicht aus, Bürgerinnen und Bürgern das Recht zu geben, bei Behörden Informationen zu erfragen, Akteneinsicht zu verlangen oder Kopien von Unterlagen anzufordern. Vielmehr muss dafür gesorgt werden, dass alle Informationen, die in der Verwaltung vorhanden und die von öffentlichem Interesse sind (zum Beispiel Statistiken, Gutachten, Verwaltungsvorschriften und Verträge) im Internet über ein zentrales Informationsregister verfügbar sind.

Nachdem die Ideen für ein bayerisches Transparenzgesetz im Web und bei mehreren Netzwerktreffen zusammen getragen und diskutiert wurden, diente das Fachgespräch abschließend dazu, darüber zu sprechen, welche Erfahrungen in anderen Bundesländern vorliegen, was bei der praktischen Umsetzung in technischer und rechtlicher Hinsicht zu bedenken ist und wie insbesondere die Kommunen dabei unterstützt werden können.

Dazu war ein hochkarätiges Podium in den Landtag eingeladen. Dr. Heike Mayer vom Bündnis für Informationsfreiheit in Bayern, Professor Herbert Kubicek vom Institut für Informationsmanagement in Bremen, Klaus Gronenberg, Referatsleiter beim Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit und Altbürgermeister Sebastian Niedermayer, Gemeinderat aus Eichenau, diskutierten mit der Gastgeberin Susanna Tausendfreund und mit dem Publikum über ihre Vorstellungen, wie im Flächenland Bayern für die Behörden des Freistaats und der Kommunen bürgerfreundliche, transparente Informationspolitik sichergestellt werden kann.

Nachdem Susanna Tausendfreund einen kurzen Überblick über die bisherigen parlamentarischen Initiativen zur Schaffung von Transparenz und Informationsfreiheit gegeben hatte (die leider alle an der Blockade der Abgeordneten der CSU und der FDP gescheitert sind), stellte Dr. Heike Mayer die Arbeit des Bündnisses Informationsfreiheit für Bayern vor. 2003 wurde das Bündnis gegründet, um in Bayern für ein Informationsfreiheitsgesetz zu kämpfen. In der Bilanz sah Heike Mayer in den zehn Jahren zwar keinen Grund zum Jubeln, aber auch keinen Grund zur Trauer. Wenn auf Landesebene auch alle Initiativen von CSU und FDP blockiert wurden, so ist es dem Bündnis doch gelungen auf kommunaler Ebene dafür zu sorgen, dass inzwischen rund 50 Gemeinden, Landkreise und sogar der Bezirk Oberbayern eine eigene Informationsfreiheits-Satzung beschlossen haben. Aktuell ist in der Stadt Traunreut ein Bürgerbegehren für die Einführung einer Informationsfreiheits-Satzung erfolgreich gelaufen, Mitte Juni findet der bayernweit erste Bürgerentscheid zur Einführung einer Satzung statt.

Professor Kubicek erinnerte daran, dass Bremen bereits 2006 mit der proaktiven Veröffentlichung von Verwaltungsdaten begonnen hatte und damit einen Schritt weiter ging, als der Bund und die Bundesländer, die ein Informationsfreiheitsgesetz haben, das den Bürgerinnen und Bürgern lediglich auf Anfrage die geforderten Daten zur Verfügung stellt. Von Seiten der Stadtspitze werden die Behörden in Bremen gedrängt, dieser Veröffentlichungspflicht auch nach zu kommen. Kubicek riet dazu zu bedenken, dass ein Transparenzgesetz erst der Anfang und nicht das Ende des Prozesses sei. Auch müsse die Frage geklärt werden, welche Daten qualitativ zur Transparenz beitragen. Es reiche nicht aus, wenn Behörden in einem Portal ihre Pressemitteilungen und ohnehin öffentliche statistische Daten zur Verfügung stellen. Die proaktive Veröffentlichungspflicht wurde 2006 in Bremen eingeführt, weil Erfahrungen in anderen Ländern gezeigt hätten, dass die Bürgerinnen und Bürger trotz rechtlich geregeltem Informationsanspruch gar nicht die Vorkenntnisse haben konnten, was die unterschiedlichen Behörden an Daten haben. Es habe sich gezeigt, dass durch eine proaktive Veröffentlichung beide Seiten profitieren. Die Bürgerinnen und Bürger bekämen mehr Informationen. Die Behörden profitierten davon, dass im Umkehrschluss weniger individuelle Fragen weniger Verwaltungsaufwand verursachen.

Allerdings warnte Professor Kubicek davor, Informationsfreiheit und Transparenz nur quantitativ zu beurteilen. Transparenz, so sein Credo, ist kontextabhängig. Auf jeden Fall sei es wichtig, einen Unterschied zwischen Daten und Dokumenten zu machen und auf Konsistenz zu prüfen.

Klaus Gronenberg merkte in seinen Ausführungen an, dass es für die Bürgerinnen und Bürger oft unklar sei, welche Informationen sie auf welcher Rechtsgrundlage erhalten könnten. Der Bundesbeauftragte Schaar habe deswegen eine Integration des Umweltinformationsgesetzes mit dem allgemeinen Informationsfreiheitsgesetz angeregt. Er bezeichnete den Entwurf der Grünen Landtagsfraktion in Bayern als großen und couragierten Schritt.

Altbürgermeister Sebastian Niedermeier unterstrich gleich zu Anfang seines Beitrages, die Wichtigkeit von Informationsrechten von Bürgerinnen und Bürgern auf der einen und der Transparenzpflicht von Behörden auf der anderen Seite. Auf den verschiedenen Ebenen gibt es nach seiner Ansicht starke Bürokratien, denen Bürger gegenüber stehen, die schlecht informiert werden und wenig Rechte haben.

Besonders extrem werde das am Beispiel der Landeshauptstadt München deutlich. Dort sind 28.000 hochkarätige Spezialisten beschäftigt, die zum Teil „nur den Halbsatz eines Gesetzes anwenden“. Das führe zu einer extremen fachlichen Monopolstellung. Die Behörden hätten ein sehr großes zeitliches und finanzielles Potential, dem sich der einfache Bürger ohnmächtig gegenüber sieht.

Auch bei kommunalen Räten herrsche ein Ungleichgewicht. Denn die Beschlussvorlagen werden von Beamten geschrieben, die wüssten, was der jeweilige Referent Personalreferent oder der Oberbürgermeister für ein Ergebnis will. Das führe beispielsweise dazu, dass die Verwaltung Ergebnisse aus Gutachten sehr einseitig darstellt. In den fünf Jahren, in denen Niedermeier nach seiner Bürgermeisterzeit wieder als Gemeinderat engagiert ist, habe er diese Diskrepanz häufig erlebt, nachdem er sich von der Verwaltung die Originalgutachten hat aushändigen lassen.

Der Zugang zu Akten der Verwaltung sei wichtig für die Bürgerinnen und Bürger, weil zum Beispiel im Baurecht, beim Straßenbau über Fragen entschieden werde, welche die Anwohnerinnen und Anwohner direkt betreffen (etwa Erschließungsbeitrag oder die Gebühren für Abfallwirtschaftsbetriebe). Niedermeier plädierte stark für ein Gesetz auf bayerischer Ebene, damit nicht auf kommunaler Ebene mit unterschiedlichen Satzungen  gearbeitet werden muss.

Auf eine Nachfrage sah Niedermeier auch kein Haftungsrisiko wegen Datenschutz. Bereits in der Beschlussvorlage müsse sich jeder Beamte Gedanken machen über eventuelle Datenschutzprobleme. Bei Zweifeln bekomme man schnelle Hilfe durch die Rechtsaufsicht. Auch die Sorge vor einem Mehraufwand konnte Niedermeier nicht nachvollziehen, da es um Dokumente geht, die verwaltungsintern eh erstellt werden müssen.

Niedermeier sieht auch keine Einwände für die Transparenzpflicht kommunaler Gesellschaften in privatrechtlicher Form. Kommunale GmbHs und AGs hätten einen fakultativen Aufsichtsrat. Da hat die Satzung Vorrang vor dem Aktienrecht.