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Die Stadt München setzt weiter auf Geheimhaltung

Kein Akteneinsichtsrecht für Münchens Bürger

Der Antrag der ÖDP auf eine Informationsfreiheitssatzung für die Stadt München wurde heute in der Plenumssitzung des Stadtrats abgelehnt. Damit haben die Bürgerinnen und Bürger Münchens auch zukünftig keine Möglichkeit Einsicht in die Akten öffentlicher Stellen zu nehmen.

Das Bündnis "Informationsfreiheit für Bayern", getragen von den Organisationen "Mehr Demokratie", "Transparency International Deutschland", "Humanistische Union", dem "Bayerischen Journalistenverband", ÖDP und anderen, reagierte auf diese Entscheidung mit großer Enttäuschung. "Transparenz und Bürgernähe in der Verwaltung sind unablässig in einer Demokratie", betonte Bündnis-Sprecher Roman Huber unmittelbar nach der Entscheidung im Stadtrat. "Informationen, die in öffentlichen Stellen vorhanden sind, gehören der Allgemeinheit, nicht der Behörde", erläuterte Huber.

Der Antrag der ÖDP sah vor, den Bürgern Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltung zu ermöglichen. Im Rahmen einer städtischen Satzung sollte dies verwirklicht werden. In unterschiedlichen Bereichen werden, als gängige kommunalpolitische Praxis im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung, Satzungen erlassen und bestimmte Bereiche geregelt. "Mit einer Informationsfreiheitssatzung für München wäre die Stadt Vorbild im Hinblick auf eine moderne Demokratie für ganz Bayern geworden", bemerkte Wolfgang Killinger von der Humanistischen Union.

"Nur eine kleiner Lichtblick" ist nach Heike Mayer von Transparency International Deutschland die Tatsache, dass ein Ergänzungsantrag der Grünen/Rosa Liste mehrheitlich angenommen wurde, der die bayerische Staatregierung auffordert, ein Informationsfreiheitsgesetz mit Regelungen für die Kommune zu erlassen. Inwieweit dies Aussicht auf Erfolg hat, bleibe jedoch äußerst fraglich.

Denn schon vor neun Monaten lehnte die CSU im bayerischen Landtag zwei Gesetzentwürfe ab, die öffentliche Stellen in Bayern darauf verpflichtet hätten, die bei ihnen vorhandenen Informationen für jedermann zugänglich zu machen. Seit Anfang 2006 gibt es ein solches Informationsfreiheitsgesetz des Bundes. Das Gesetz gilt allerdings nur für Bundesbehörden. Acht Bundesländer haben bereits eigene Länder-Gesetze erlassen und ermöglichen es ihren Bürgern, Einsicht in behördliche Akten zu nehmen. Bayern bleibt ein schwarzer Fleck auf der Landkarte der Länder, die ihren Bürgern ein demokratisches Kontroll- und Mitgestaltungsrecht gewähren.

Susanne Wenisch

Mehr Demokratie, Landesverband Bayern

Tel: 0170-2 41 48 73