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CSU hat Idee einer modernen Verwaltung nicht verstanden

Das Bündnis Informationsfreiheit für Bayern hat seine Enttäuschung darüber zum Ausdruck gebracht, dass Bayerns Bürger auch weiterhin kein Informations- und Akteneinsichtsrecht gegenüber staatlichen Behörden erhalten. Am Mittwoch wurde der Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz, das dieses Recht festschreiben würde, im Landtag von den Regierungsparteien CSU und FDP mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

"Für die Bürgerinnen und Bürger in Bayern bleibt das Handeln der Verwaltung ein Buch mit sieben Siegeln", kritisiert Bündnis-Sprecherin Heike Mayer. "Wer Transparenz verweigert, erweckt den Eindruck, dass etwas verschleiert werden soll. Es kann doch nicht im Interesse von Politik und Verwaltung sein, diesen Verdacht zu nähren." Das Bündnis wurde 2004 von Transparency International Deutschland, Mehr Demokratie und der Humanistischen Union gegründet. 15 Organisationen und Parteien gehören der Initiative an.

In der Plenardebatte führte die CSU an, dass Informationsfreiheit den Schutz persönlicher Daten gefährden würde. Dagegen zeigen die Erfahrungen, die andere Länder mit dem Gesetz gemacht haben, dass dies nicht der Fall ist. In 90 Ländern der Welt, auf EU-Ebene, beim Bund und in elf Bundesländern ist Informationsfreiheit gesetzlich garantiert. Innenminister Herrmann (CSU) sagte in der Debatte, wer Transparenz einfordere, würde das Zerrbild einer intransparenten bayerischen Verwaltung zeichnen. Wieso Informationsfreiheit in anderen Ländern zum Rechtsstandard gehört und ausgerechnet Bayern eine Ausnahme bildet, erklärte Hermann indessen nicht. "Das zeigt, dass man in der CSU die Idee einer modernen, serviceorientierten Verwaltung noch nicht verstanden hat", so Heike Mayer. "Akteneinsichtsrecht ist keine Gefahr, sondern eine Bereicherung für die Demokratie. Es geht nicht um Offenlegung persönlicher Daten, sondern um Einsichtnahme in Gutachten, Stellungnahmen oder Planungsunterlagen."

Als "Drama in fünf Akten" bezeichnete der SPD-Landtagsabgeordnete Horst Arnold in der gestrigen Plenardebatte den zum wiederholten Male gescheiterten Versuch, das Prinzip der Amtsöffentlichkeit in Bayern einzuführen. Bereits 2001, 2006 und 2009 hat es von SPD und Grünen entsprechende Vorstöße gegeben. Aktuell hatten die Freien Wähler den Vorstoß unternommen. Diesmal wurde die CSU in ihrer Ablehnung vom Koalitionspartner FDP unterstützt. Besonders prekär: Die FDP ist selbst Mitglied im Bündnis Informationsfreiheit für Bayern. Aus Gründen der Koalitionsdisziplin hat sie gegen ihre eigene Überzeugung gestimmt. "Wir wollen diese Informationen für die Bürger, eine Kontrolle der Verwaltung und Transparenz" so ein FDP-Sprecher. Jedoch: "Allein aus diesem Grunde eine Koalition platzen zu lassen, halten wir nicht für sinnvoll."

Das Bündnis zweifelt daran, dass die Koalition wegen dieser Frage wirklich platzen würde und sieht vielmehr die Glaubwürdigkeit der FDP bei den Wählern massiv gefährdet. Bündnis-Sprecherin Heike Mayer: "Das ist ungefähr so, als wenn Romeo sagen würde: ,Eigentlich liebe ich Julia, aber weil die Eltern es verbieten, lasse ich es sein.' Wer so eine schwache Vorstellung liefert, muss sich nicht wundern, wenn die Bürger sich abwenden."

Der CSU warfen die Grünen in der Plenardebatte vor, sie seien noch immer einem obrigkeitsstaatlichen Denken verhaftet. Die Grünen-Abgeordnete Susanna Tausendfreund wies darauf hin, dass Transparenz in der Verwaltung Korruption vorbeuge. Eine Reihe von Kommunen sind inzwischen selbst aktiv geworden und haben Informationsfreiheit für den eigenen Wirkungskreis eingeführt, darunter auch auf Betreiben der CSU.

Das Bündnis Informationsfreiheit für Bayern fordert Kreise, Städte und Gemeinden auf, auf kommunaler Ebene Informationsfreiheit zu schaffen. Immer mehr Kommunen folgen dem Trend. Mit Coburg hat soeben eine weitere Kommune eine Informationsfreiheits-Satzung eingeführt. Wenn jetzt demnächst in Passau und wie im Herbst zu erwarten auch in München eine Satzung kommt, wird immerhin zehn Prozent der bayerischen Bevölkerung die Möglichkeit eröffnet, sich zu informieren und Akteneinsicht zu nehmen.