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Coburg kassiert Informationsfreiheits-Satzung

Die Informationsfreiheitssatzung von Coburg, die auf Probe für ein Jahr gültig war, wurde wieder außer Kraft gesetzt. Im Stadtrat war vereinbart worden, nach Ablauf eines Jahres die bisherigen Erfahrungen zu resümieren und neu zu entscheiden. ÖDP-Stadtrat Dr. Klaus Klumpers hatte einen Antrag auf Fortsetzung der Satzung gestellt, um zu verhindern, dass diese sang- und klanglos wieder abgeschafft wird. Das Thema wurde daraufhin in der Stadtratssitzung am 22. September 2011 behandelt. Dort hieß es, es wäre kein einziges Mal in der Stadtverwaltung unter Berufung auf die Satzung von Bürgerinnen und Bürgern Akteneinsicht genommen worden. Der ÖDP-Antrag wurde mit 25:14 Stimmen abgelehnt. Eine Mehrheit schloss sich der Argumentation von Oberbürgermeister Norbert Kastner und Stadtverwaltung an: Die Stadtpolitik wäre schon transparent genug, eine Informationsfreiheitssatzung daher nicht nötig.

Das Bündnis Informationsfreiheit kritisiert dies als einen Schritt, der in die völlig falsche Richtung geht. Täglich werden es mehr Kommunen, die eine Satzung erlassen, weil politische Entscheidungsträger zunehmend erkennen, dass eine offene Informationspolitik Vertrauen schafft und notwendige Voraussetzung für mehr Bürgerbeteiligung ist. Aber das wird in Coburg anscheinend nicht gewünscht. Wenn die Stadt es wirklich ernst meint mit der Transparenz, hätte sie diesem Anspruch mit einer unbefristet geltenden Satzung Rechtssicherheit verschaffen können. Nach Informationen des Bündnisses trifft es nicht zu, dass es keine Anfragen gegeben habe; mindestens einmal seien Informationen von der Stadtverwaltung mit Hinweis auf die Informationsfreiheits-Satzung eingefordert worden. Weitere Ursachen für die Zurückhaltung der Coburger Bürgerinnen und Bürger waren wohl, dass Antragsteller ihren Antrag begründen und ihr persönliches oder öffentliches Interesse darlegen mussten.

Dass Bürger am Anfang nur wenige Anfragen stellen, ist aber sowieso kein Grund, die Möglichkeit zur Einsichtnahme wieder abzuschaffen. Vielmehr ist zu fragen, was Oberbürgermeister und Verwaltung denn getan haben, um die Bürger wissen zu lassen, dass diese Möglichkeit besteht. Gab es eine Pressemeldung, als die Satzung 2010 erlassen wurde, wo außer in den Amtlichen Bekanntmachungen hat die Stadt dies öffentlich bekannt gemacht, bei welcher Gelegenheit hat der Oberbürgermeister die Bürgerinnen und Bürger dazu ermuntert, von der Satzung Gebrauch zu machen?