Die Informationsfreiheits-Satzung für Braunschweig ist am 1.4.2012 in Kraft getreten. Die Satzung hält explizit fest, dass der behördliche Datenschutzbeauftragte zugleich Beauftragter für die Informationsfreiheit wird. Bemerkenswert auch der Paragraph „Aktive Veröffentlichungen“. Er besagt: Das Prinzip der maximalen Öffentlichkeit soll Anwendung finden. Alle rechtlichen Ermessenspielräume werden ausgeschöpft, um eine frühestmöglich elektronische Veröffentlichung aller den Entscheidungsprozessen des Rates zugrunde liegenden Informationen zu ermöglichen.
Kategorien