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Bayern: VGH begrenzt Macht von Stadtwerken

Urteil mit Signalwirkung: Bürgerentscheide gegen Kommunalunternehmen zulässig

Kommunale Unternehmen gelten als Teil der öffentlichen Hand und sind rechtlich anders gestellt als Betriebe der privaten Wirtschaft. Daraus ergeben sich nicht nur Pflichten zur Information und Transparenz. Der Bürger oder Verbraucher hat auch das Recht, über Bürgerbegehren und Bürgerentscheide Einfluss auf Unternehmensentscheidungen zu nehmen. Das unterstreicht ein Urteil, das der Verwaltungsgerichtshof in München (VGH) am Dienstag auf Antrag einer Bürgerinitiative aus Gemünden (Lkr. Main-Spessart) veröffentlicht hat.

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