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Bayerischer Datenschutzbeauftragter: Mehr Rechtssicherheit durch Informationsfreiheitsgesetz

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Dr. Thomas Petri erachtet ein Informationsfreiheitsgesetz in Bayern als sinnvoll. Dies geht aus dem kürzlich erschienenen Tätigkeitsbericht hervor.

Das Bündnis "Informationsfreiheit für Bayern" begrüßt dieses Signal im 23. Tätigkeitsbericht 2007/2008, wo Dr. Petri im Kapitel 2.7 "Transparenz hoheitlicher Datenverarbeitung und Datenschutz" seine Empfehlung wie folgt begründet:

......"Die Frage der Transparenz von EU-Agrarsubventionen ist bereichsspezifisch gesetzlich geregelt. Um vergleichbare Fragestellungen allgemein zu erfassen, haben sich - neben dem Bund - bereits elf Bundesländer dazu entschlossen, Informationsfreiheitsgesetze zu erlassen. Dabei nehmen bislang der Bundesbeauftragte für den Datenschutz sowie neun Landesbeauftragte für den Datenschutz jeweils die Funktion des Beauftragten für Informationsfreiheit wahr. Das hat Vorteile, weil die Fragen nach den Grenzen des Zugangs zu staatlich erfassten personenbezogenen Informationen maßgeblich durch den Datenschutz bestimmt sind. Informationsfreiheitsgesetze, die keinen Informationsbeauftragten vorsehen, existieren (nur) in zwei Bundesländern. In der EU nehmen die Datenschutzinstitutionen zahlreicher Mitgliedstaaten - z.B. in Frankreich oder in Ungarn - vergleichbar dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit die Funktion des Beauftragten für Informationsfreiheit wahr.

Dieser Trend, legitimen Informationsbedarf der Öffentlichkeit durch Informationsfreiheitsgesetze zu regeln, wird durch Initiativen wie die unseres Ministerpräsidenten zu seiner Zeit als Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Schaffung eines Verbraucherinformationsgesetzes oder seiner Nachfolgerin zur Kennzeichnung von gentechnikfreien Lebensmitteln verstärkt. 

Ein Bayerisches Informationsfreiheitsgesetz würde insoweit also für deutlich mehr Rechtssicherheit sorgen. Die hiergegen immer wieder vorgebrachten Bedenken - insbesondere die Beeinträchtigung der Funktionstüchtigkeit der Bayerischen Verwaltung - sind zwar ernst zu nehmen. Letztlich werden diese Befürchtungen durch die Erfahrungen anderer Bundesländer mit Informationsfreiheitsgesetzen jedoch nicht bestätigt."

Wolfgang Killinger , Sprecher der Humanistischen Union Bayern, die das Bündnis "Informationsfreiheit für Bayern" mitbegründet hat: "Wir hoffen, dass Staatsregierung und Mehrheitsfraktionen sich diesen Argumenten öffnen und endlich ein bayerisches Informationsfreiheitsgesetz etablieren werden."