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Abensberg: Stadtrat beschließt Informationsfreiheits-Satzung

Die SPD-Fraktion hat im November 2010 die Schaffung einer Informationsfreiheitssatzung im eigenen Wirkungskreis der Stadt Abensberg beantragt. Sie möchte mit diesem Satzungsentwurf, nach eigener Begründung, einen Beitrag zu einer bürgernahen Verwaltung leisten. Bei der Entwurfsfassung haben die Antragsteller auch die Interessen der Verwaltung berücksichtigt. Sie erachten den Erlass der Satzung als sinnvollen Beitrag zur Stärkung des Vertrauens der Bürger in die politischen und administrativen Entscheidungen in der Stadt Abensberg.

In der Stadtrats-Sitzung am 24.2.11 wurde der von der Verwaltung überarbeitete Entwurf diskutiert. Nach Ansicht der Verwaltung wurde er in eine nach innen und außen vertretbare Form gebracht. Hierbei wurde Wert auf eine praxisnahe und einfache Verarbeitung von Anträgen auf Akteneinsicht bzw. auf Auskunft gelegt. Maßgeblich abweichende Änderungen vom Entwurf der Satzung der SPD-Fraktion sind nur in den §§ 1, 4, 8 und 10 vorgenommen worden.

Einstimmiger Beschluss: Die Stadt Abensberg erlässt mit Wirkung vom 01.03.2011 die Informationsfreiheits-Satzung. Die Satzung gilt befristet bis zum 31.03.2013.