Der Gesetzentwurf der Freien Wähler für ein bayerisches Informationsfreiheitsgesetz - oder wie es offiziell heißt: zur Regelung des Zugangs zu Informationen im Freistaat Bayern (Bayerisches Informationszugangsgesetz - BayIZG) - steht am kommenden Mittwoch (1. Oktober) auf der Tagesordnung im Ausschuss für Kommunale Fragen des Bayerischen Landtages. Die Sitzung ist öffentlich und beginnt um 9.15 Uhr. Sie findet im Saal 1 des Maximilianeum statt.
Zuvor war der Entwurf bereits im federführenden Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen behandelt worden. Dort gab es die mehrheitliche Beschlussempfehlung, das Gesetz im Plenum abzulehnen.
Siehe dazu auch den früheren Bericht: http://informationsfreiheit.org/freie-waehler-initiieren-bayerisches-informationszugangsgesetz/

2 Antworten auf „Bayerisches Informationsfreiheitsgesetz wird am 1. Oktober im Kommunalausschuss beraten“
Wie schwer kann es denn – in Sinne der Informationsfreiheit – sein, den erwähnten Gesetzentwurf zu verlinken? Das gilt auch für alle vorherigen Artikel, in dem Informationsfreiheitssatzungen von Kommunen erwähnt, aber nicht verlinkt werden.
MfG
Fidel
Hallo Fidel,
generell verlinken wir natürlich alle Meldungen mit den relevanten Entwürfen oder Satzungen. Bei Ankündigungen von Satzungen die noch in der Ausarbeitung sind haben wir diese aber oft nicht (z.B. in Ebersberg) oder tragen das nach wenn wir sie bekommen.
Wenn Satzungen oder Entwürfe fehlen sind wir immer für Hinweise dankbar. Alle IFS sammeln wir in der Übersicht.