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Freie Wähler initiieren Bayerisches Informationszugangsgesetz

Die Freien Wähler im Bayerischen Landtag haben einen „Gesetzentwurf zur Regelung des Zugangs zu Informationen im Freistaat Bayern (Bayerisches Informationszugangsgesetz – BayIZG)“ eingebracht.  Das Gesetz soll die Transparenz der Verwaltung vergrößern, die Kontrolle des staatlichen Handelns verbessern und damit die demokratische Meinungs- und Willensbildung fördern. „Jede natürliche und juristische Person des Privatrechts hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den öffentlichen Stellen einen Anspruch auf Zugang zu vorhandenen amtlichen Informationen“, heißt es im Gesetzestext. „Dies gilt für Personenvereinigungen entsprechend“. Der Zugang zu vorhandenen amtlichen Informationen wird nach dem Willen der Freien Wähler auf Antrag gewährt. Der Antrag kann unter anderem abgelehnt werden, „wenn das Bekanntwerden der amtlichen Information die Funktionsfähigkeit und Eigenverantwortung der Staatsregierung beeinträchtigt“. Das Gesetz sieht auch Veröffentlichungspflichten der Behörden vor. Über ein elektronisches Informationsregister sollen „geeignete Informationen“ allgemein zugänglich gemacht werden. Dazu zählen insbesondere: „Handlungsempfehlungen, Statistiken, Gutachten, Berichte, Broschüren, bei den Behörden vorhandene gerichtliche Entscheidungen, Informationen, zu denen bereits nach diesem Gesetz Zugang gewährt worden ist, Unterlagen, Protokolle und Beschlüsse öffentlicher Sitzungen, Verträge der Daseinsvorsorge, die ab Inkrafttreten dieses Gesetzes geschlossen werden“. Vorgesehen ist die Ernennung eines Landesbeauftragten für Informationszugang.

Wortlaut des Gesetzentwurfs BayIZG