
mit freundlicher Genehmigung von Gerhard Mester
Seit dem 1. Januar 2006 gibt es ein Informationsfreiheitsgesetz in Deutschland. Dieses gilt jedoch nur für die Behörden des Bundes. Über Akteneinsichtsrechte auf Landesebene müssen die Landesparlamente entscheiden. In elf Bundesländern gibt es entsprechende Landes-Informationsfreiheitsgesetze – nicht jedoch in Bayern. Hier gab es seit 2001 sieben parlamentarische Initiativen für ein solches Gesetz, die sämtlich am Widerstand der CSU gescheitert sind.
Aktuelle Entwicklung
Aktuell hat die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Bayerischen Landtag eine Initiative für ein modernes Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz gestartet. Gemeinsam mit Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern, entsteht hier ein Gesetz, das anschließend in den Landtag eingebracht werden soll. Seit 13. September 2012 ist die Onlineplattform freigeschaltet: www.bayerntransparent.de
Die SPD-Fraktion hat Ende September 2012 den Entwurf für ein bayerisches Transparenz- und Informationsgesetz nach dem Muster des Hamburger Transparenzgesetzes in den Landtag eingebracht.
Über uns
Das Bündnis Informationsfreiheit für Bayern setzt sich für Informationsfreiheit in Bayern ein. Solange es kein Landesgesetz gibt (das auch Kommunalbehörden zur Auskunft verpflichten würde), werben wir für die Idee, dass bayerische Kommunen sich selbst verpflichten, den Bürgerinnen und Bürgern Informationsrechte zu gewähren, durch eine kommunale Informationsfreiheits-Satzung. Dazu haben wir eine Mustersatzung vorgelegt. Über 50 bayerische Kommunen haben inzwischen eine Informationsfreiheits-Satzung erlassen. Rund ein Viertel der Bevölkerung Bayerns hat auf diese Weise ein (begrenztes) Akteneinsichtsrecht erlangt.
Egal ob BürgerIn, BürgermeisterIn, oder Ratsmitglied in Stadt, Gemeinde oder Landkreis – Sie können selbst aktiv werden.
- Modell-Informationsfreiheits-Satzung des Bündnisses Informationsfreiheit für Bayern
- Modell-Informationsfreiheitssatzung_Vers.5a_4/2013
- Bayerische Kommunen mit Informationsfreiheits-Satzungen
- Zahlreiche bayerische Kommunen – darunter fünf Großstädte – haben seit 2009 eine Informationsfreiheits-Satzung erlassen. Hier geht es zu einer Übersicht dieser Kommunen.
- Wer kann eigentlich einen Antrag auf Erlass einer Informationsfreiheits-Satzung stellen?
- Was Bürger, Bürgermeister, Kreis-, Stadt- und Gemeinderäte tun können
- Sie wollen in einer Gemeinde eine Informationsanfrage stellen?
- Hier finden Sie eine Formulierungsvorschlag
- „Akteneinsicht, ein Bürgerrecht“
Informationsbroschüre des Bündnisses Informationsfreiheit für Bayern
Andere Bundesländer
Außer in Bayern fehlt noch in vier weiteren Bundesländern ein Informationsfreiheitsgesetz. Auch dort sind verschiedentlich kommunale Informationsfreiheits-Satzungen in Kraft getreten. Hier finden Sie aktuelle Meldungen über die Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Sachsen .

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