Der Bürgerentscheid zur Einführung einer Informationsfreiheits-Satzung in Traunreut (Oberbayern) am heutigen Sonntag (16. Juni) ist gescheitert. Das erforderliche Abstimmungs- beziehungsweise Zustimmungsquorum von 20 Prozent der Stimmberechtigten wurde nicht erreicht. An der Abstimmung beteiligten sich 1869 Personen – das entspricht 11,76 Prozent der Wahlbeteiligten.
Traunreuts Bürgermeister Parzinger dürfte mit dem „Nicht-Ergebnis“ zufrieden sein; war die Frage, ob ein allgemeines Informationsrecht eingeführt werden solle, im Stadtrat doch mehrheitlich auf Ablehnung gestoßen. Und das, obwohl Stadtratsmitglieder verschiedentlich selbst in der Vergangenheit Erfahrung damit gemacht haben, wie es ist, wenn man Informationen benötigt und erwartet, aber nicht ohne weiteres erhält.
Über die Gründe der letztlich zu geringen Beteiligung bei den Bürgern wollte der Initiator des Bürgerbegehrens Klaus Kunze unmittelbar nach der Entscheidung nicht spekulieren. An mangelnder Information habe es sicher nicht gelegen, meinte er. Radio- und Presse-Berichterstatter hatten im Vorfeld in Blitzumfragen auf der Straße festgestellt, dass den meisten der Befragten klar war, worum es bei der Abstimmung geht und dass sie für die Einführung einer Satzung votieren wollten. Dies hatte Hoffnungen geweckt, eine ausreichend große Zahl an Wahlberechtigten würde sich an der Abstimmung beteiligen. Auch dass er alles im Alleingang durchgezogen und bewusst auf Unterstützung durch politische Parteien verzichtet hat, wollte Kunze nicht als Begründung für das Scheitern gelten lassen.
Immerhin: Von den 1866 abgegebenen gültigen Stimmen in Traunreut sprachen sich 1756 für die Einführung von Informations- und Akteneinsichtsrechten der Bürgerinnen und Bürger aus – das sind 94,1 Prozent.