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Deutschland

Umweltinformationsgesetz auf Bundesebene in Kraft getreten

Es basiert auf der  EU-Richtlinie 2003/4/EG, die nahezu wörtlich umgesetzt wurde:
Die wichtigsten Punkte der Richtlinie sind:

  • Die Forderung auf Gewährleistung des Rechts auf Zugang zu behördlichen Umweltinformationen.
  • Die Ausdehnung des Behördenbegriffs. Der Kreis der Informationspflichtigen bezieht auch Personen des privaten Rechts ein, soweit sie unter der Kontrolle der öffentlichen Verwaltung stehen und im Zusammenhang mit der Umwelt öffentliche Aufgaben wahrnehmen oder öffentliche Dienstleistungen erbringen.
  • Der Anspruch auf Informationen ohne den Nachweis auf ein persönliches Interesse.
  • Die eng ausgelegten Ablehnungsgründe.
  • Die Forderung nach einer aktiven Information der Öffentlichkeit.
  • Zudem dürfen die Fristen für die Beantwortung von Anfragen einen Monat nicht überschreiten.