Das Gesetz übernimmt große Teile des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes, ist aber insgesammt restriktiv gehalten. So ist z.B. kein Landesbeauftragter für Informationsfreiheit vorgesehen.
Scharfe Kritik übt Uwe Höhn an der Entscheidung des Gesetzgebers, den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion für ein Informationsfreiheitsgesetz abzulehnen und dem Vorschlag der CDU-Fraktion den Vorzug zu geben. "Der CDU-Entwurf ist das Papier nicht wert, auf dem es steht", so Höhn. Der eigentlichen Intention des Gesetzes, dem Bürger die Einsicht in behördliche Akten zu erleichtern, komme der CDU-Vorschlag nicht nach.