Der neuen Generation von Informationsfreiheitsgesetzen, den Transparengesetzen gehört die Zukunft. Wesentliche Neuerung: Hier wird geregelt, dass und wie Behörden über ein Informationsregister alle Unterlagen, die von öffentlichem Interesse sind, aktiv im Internet veröffentlichen, sodass diese künftig kostenfrei und ohne Antrag für jedermann zugänglich sind. Für Informationen, die nicht veröffentlicht sind, bleibt die Möglichkeit des bisherigen individuellen Antragsverfahrens bestehen.
Wie ein solches Gesetz in Bayern aussehen könnte, das Transparenz in Politik und Verwaltung etabliert, dazu können ab sofort alle Bürgerinnen und Bürger, Verbände und Parteien beitragen. Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Bayerischen Landtag, Mitglied im Bündnis Informationsfreiheit für Bayern, hat dazu ihr Projekt "Bayerntransparent" gestartet. Hier kann jeder zu dem Gesetz Ideen einbringen, am Gesetzestext mitformulieren oder über Sinn und Ausgestaltung einzelner gesetzlicher Regelungen diskutieren: www.bayerntransparent.de
In anderen Ländern haben die Regierungen bereits entsprechende Open-Government-Plattformen eingerichtet, die den Bürgern den Zugang zu Regierungs- und Verwaltungsinformationen ermöglichen (etwa USA, Großbritannien, Australien). In Deutschland gehen wieder mal die Bundesländer voran. Nach Bremen - wo das Informationsfreiheitsgesetz seit 2011 vorsieht, über ein elektronisches Informationsregister beispielsweise auch Verträge der Daseinsvorsorge öffentlich zugänglich zu machen - tritt in Hamburg am 6. Oktober 2012 das erste "Transparenzgesetz" dieses Namens in Kraft.
Seit 13. September ist die Onlineplattform freigeschaltet: www.bayerntransparent.de .