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Schwandorf: Aktenschränke offen

Der Stadtrat beschloss am Montag als zweite Kommune in der Oberpfalz eine Informationsfreiheitssatzung. Demnach kann, mit Einschränkungen, jedermann im Rathaus Informationen einholen, die Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Stadt betreffen.

Den Erlass einer Satzung beschloss der Stadtrat auf Antrag der SPD und Alfred Damm (ÖDP). In Bayern wurde im Unterschied zum Bund und elf Bundesländern bislang kein Informationsfreiheitsgesetz erlassen. Die kommunale Satzung kann daher auch nur die Angelegenheiten der Stadt regeln.

Der Stadtrat beschloss die Satzung einstimmig. Sie gilt ab 1. Mai vorerst bis Ende 2012. Nach zwei Jahren will sich der Stadtrat einen Erfahrungsbericht der Verwaltung geben lassen.

Weitere Einzelheiten siehe Oberpfalznetz.de