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Schongau: Auf dem Weg zur Informationsfreiheit

Bayerische Kommunen sind schneller als der Landtag

Am 4. November hat die Alternative Liste Schongau beantragt, auch für Schongau eine Informationsfreiheits-Satzung zu erlassen.

 Auszug aus der Begründung:

„Seit dem Jahr 2009 haben in Bayern über 30 Kommunen eine Informationsfreiheits­satzung erlassen. Das bedeutet: Die Bürger dieser Städte und Gemeinden haben das Recht, die für sie wichtigen Informationen aus den Gemeindeakten zu erhalten. In 11 von 16 Bundesländern haben die Bürgerinnen und Bürger bereits einen Anspruch auf Zugang zu den in der Verwaltung vorhandenen Informationen. In Bayerns Kommunen wird dieses Recht auf freien Zugang zu behördlichen Informationen bisher aufgrund der ablehnenden Haltung von CSU/FDP im Landtag noch nicht allgemein, sondern nur mittels einer entsprechenden kommunalen Satzung ermöglicht. Da offensichtlich in vielen bayerischen Städten und Gemeinden immer noch ein beträchtliches Informationsdefizit hinsichtlich des Erlasses von Informationsfreiheitssatzungen besteht, haben wir unserem Antrag vom 4. November einen zweiseitigen Anhang beigelegt, damit sich Bürgermeister, Fraktionen und Stadtverwaltung umfassend über diese Thematik informieren können. Die Behandlung unseres Antrags wird wohl in diesem Jahr nicht mehr erfolgen. Wir gehen davon aus, dass er erst in der Sitzung am 17. Januar 2012 auf die Tagesordnung kommt – dann aber aufgrund der möglichen intensiven und gründlichen Vorbereitung aller Beteiligten eine Mehrheit erhält.“

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