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Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt: Informationszugangsgesetz (IZG LSA) verabschiedet

Am 29. Mai 2008 stimmte der Landtag Sachsen-Anhalt dem Regierungs-Entwurf eines Informationszugangsgesetzes (IZG) für das Land zu.

Das IZG LSA folgt im Wesentlichen dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, auch mit all seinen Schwächen. Das gilt z. B. für den fast unüberschaubaren Katalog der Ausnahmen oder für die unbedingte Verweigerung des Informationsanspruchs bei Vorliegen eines Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses. Kritikwürdig ist vor allem aber, dass das IZG LSA über Einschränkungen des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes noch hinausgeht, indem es z.B. den Informationszugang auch dann ablehnt, wenn die "ordnungsgemäße Erfüllung" der Aufgaben der Behörden "erheblich beeinträchtigt sein würde" . Mit dieser Klausel wird der Informationszugang faktisch in das Ermessen der Behörde gestellt. Positiv ist immerhin, dass mit Sachsen-Anhalt nunmehr ein weiteres Bundesland ein Informationszugangsgesetz hat.

Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit e.V.