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Rosenheim: Informantionsfreiheits-Satzung in Kraft getreten

Rosenheim hat seit dem 3. November eine Informationsfreiheits-Satzung, wie schon 27 andere Städte und Gemeinden in Bayern. In der Region sind dies Prien, Bad Aibling und Bad Endorf.

Bürger haben damit ein erweitertes Auskunftsrecht gegenüber der Stadtverwaltung. "Es muss sich in der Praxis zeigen, wie damit umzugehen ist", sagt Thomas Bugl als Pressesprecher der Stadt. Bisher bekamen Bürger in etlichen Bereichen nur dann Auskünfte, wenn sie persönlich betroffen waren. Die Informationsfreiheits-Satzung erlaubt nun ein grundsätzliches Akteneinsichtsrecht, wenn keine gesetzlichen Verbote bestehen oder Rechte Dritter betroffen sind. Die Satzung regelt einen Informationsanspruch für den eigenen Wirkungskreis. Bürger können also im Rathaus nur Auskunft zu Angelegenheiten auf örtlicher Ebene verlangen.

Beispielsweise sind auf Anfrage Statistiken, Dokumentationen und Gutachten offenzulegen. Auch können Bürger in den Haushaltsplan der Gemeinde jederzeit Einsicht nehmen, wobei einzelne Haushaltsstellen zu erläutern sind. Geht es um Gebührenfestsetzungen, haben Bürger das Recht, Kalkulationsgrundlagen zu verlangen. Kostenbestandteile von Erschließungsbeiträgen sind detailliert offenzulegen.

Bugl rechnet nicht damit, dass das Rathaus mit Anfragen überrannt wird. Es gelte der Grundsatz: "Wir werden offen mit den Dingen umgehen."

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