Der rheinland-pfälzische Landtag hat heute das "Landesgesetz zur Einführung des Rechts auf Informationszugang in Rheinland-Pfalz" verabschiedet. Wie ddp meldet, erfolgte die Verabschiedung einstimmig, also mit den Stimmen der CDU, aber bei Stimmenthaltung der FDP.
Ab 1. Januar 2009 haben die Bürger somit ein Recht auf Einsicht in die Akten der Öffentlichen Verwaltung. Mitsprache erfordere Information und der Zugang zu den Informationen stärke die Beteiligungsrecht der Bürger, so Innenminister Karl Peter Bruch (SPD). Allerdings sieht das Gesetz eine Reihe von Ausnahmen vor, und das nicht nur, wenn die öffentliche Sicherheit, Amtsgeheimnisse oder wirtschaftliche Interessen des Landes betroffen wären: Das Gesetz gilt auch nicht für die Sparkassen, die Selbstverwaltungsorganisationen der Wirtschaft und der Freien Berufe sowie die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (Landtags-Drucksachen 15/2085 und 15/2663).