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Poing: Informationsfreiheits-Satzung in Kraft

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.04.2012 einstimmig den von der Verwaltung ausgearbeiteten Entwurf einer Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde Poing – Informationsfreiheitssatzung – ohne Änderungen und Ergänzungen beschlossen. Die Gemeindeverwaltung war vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 08.12.2011 beauftragt worden, einen Entwurf für eine solche Satzung zu erarbeiten. Dabei sollte sich die Verwaltung im Wesentlichen an der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt München orientieren.

In derselben Sitzung hat der Gemeinderat einstimmig den von der Verwaltung ausgearbeiteten Entwurf einer Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Poing – Kostensatzung – ohne Änderungen und Ergänzungen beschlossen. Die Verwaltung hat sich im Wesentlichen an dem Kostenverzeichnis der Landeshauptstadt München orientiert. Zur Erhebung von Gebühren für solche Amtshandlungen war es erforderlich die gültige Kostensatzung der Gemeinde Poing entsprechend zu ändern. Mit der Änderung wird ein zusätzliches Kostenverzeichnis mit der Tarifgruppe 01 – Informationsfreiheitssatzung als Anlage zur Kostensatzung eingeführt.

Die Satzung und das zusätzliche Kostenverzeichnis sind am 25. 4. 2012 durch Bekanntmachung im Ortsnachrichtenblatt in Kraft getreten.

Informationsfreiheits-Satzung

Kostenverzeichnis