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Passau: Transparenzantrag zulässig

Der Verwaltungsgerichtshof erklärt das von der ödp initiierte Bürgerbegehren "Mehr Bürgerbeteiligung statt geheimer Rathauspolitik" in Passau für zulässig.

Das Bürgerbegehren richtete sich gegen die Geheimhaltungspflicht in kommunalen GmbHs und zielte darauf die Gesellschaftsverträge zu ändern.

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