Wir begrüßen Arne Semsrotts Kritik, der sie am 01. Februar 2017 in NETZPOLITIK.ORG veröffentlichte und geben Auszüge wieder:
Fast zwanzig Jahre ist es her, seit Brandenburg als erstes von nunmehr zwölf Bundesländern 1998 ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) einführte. Mit einiger Verspätung zieht jetzt auch Niedersachsen nach: Die rot-grüne Landesregierung hat gestern einem Entwurf für ein IFG (pdf) zugestimmt. Das Gesetz soll es ermöglichen, Daten und Dokumente von Behörden des Landes anzufragen.
Der Gesetzentwurf fällt allerdings hinter die Erwartungen an eine moderne Verwaltung zurück. Bürgern drohen für Auskünfte hohe Gebühren. Selbst Ablehnungsbescheide der Verwaltung sollen nach dem Entwurf Gebühren bis 500 € nach sich ziehen.
Anders als angekündigt doch kein richtiges Transparenzgesetz
Ursprünglich war vorgesehen, dass zentrale Dokumente wie Verträge der öffentlichen Hand, Pläne und Verwaltungsvorschriften aktiv von öffentlichen Stellen online veröffentlicht werden müssen. Dazu kam es letztlich aber nicht: Da es in Niedersachsen noch keine weit verbreitete elektronische Aktenführung gebe, sei eine solche Regelung derzeit nicht praktikabel, heißt es aus der Landesregierung. Stattdessen sieht der Entwurf vor, dass die Regierung beizeiten ein Online-Informationsregister per Rechtsverordnung schaffen kann. Ob dort dann aber tatsächlich auch Verträge publiziert werden, bleibt abzuwarten.
Aber nicht nur die Kommunen, auch viele Verwaltungsteile konnten sich erfolgreich gegen mehr Transparenz sperren. So sind etwa große Teile des Landtags selbst, der Hochschulen und Schulen, des Landesrechnungshofs, der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie der Gerichte und Finanzbehörden vom Gesetz ausgenommen. Auf den Landesverfassungsschutz wird das Gesetz, wie auch in Bund und den meisten anderen Bundesländern, überhaupt nicht anwendbar sein.
Fehlen bald noch drei: Hessen, Sachsen und Bayern
Hessen prüft seit Jahren, ob es ein IFG einführen soll. Sachsen arbeitet derzeit, obwohl im Koalitionsvertrag festgeschrieben, an keinem Informationsfreiheitsgesetz. Bayern plant keines. Laut CSU-Innenminister Herrmann bestehe durch die Herausgabe von zu vielen Akten die Gefahr, dass „der Bürger überfordert“ werden könnte.