Wie dem Rathaus-Informationssystem der LH München zu entnehmen ist, hat der Stadtrat am 6.10.2010 auf Antrag des StR Johann Altmann (FW) beschlossen:
Die LH München wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die GeschO des Stadtrats überarbeitet, ergänzt bzw. geändert wird, damit künftig sichergestellt ist, dass
-
eine verbindliche und auch für nichtjuristische Laien verständliche Information erfolgt, warum ein Thema in nicht-öffentlicher Sitzung behandelt wird
-
an die Zuordnung als nicht-öffentliches Thema ein strenger und enger Maßstab angelegt wird,
-
im Zweifel der Grundsatz Öffentlichkeit vor Nicht-Öffentlichkeit gilt.
Begründung :
In der Antwort des OB auf einen Antrag eines Stadtratskollegen bzgl. der Begründung nicht-öffentlicher Stadtratsvorlagen wurde zwar insofern darauf eingegangen, dass per Anweisung eine Begründung für die entsprechende Einstufung in den Beschlussvorlagen aufzuführen ist. Dies sollte jedoch fest in der GeschO verankert werden, um diesen für die Transparenz der Stadtratsarbeit wichtigen Aspekt auch verbindlich und zweifelsfrei festzulegen.
Johann Altmann, Stadtrat FW
Hier geht es zum RatsInformationsSystem der Stadt München (RIS)
