Der Marktgemeinderat Murnau am Staffelsee hat seine Informationsfreiheits-Satzung geändert. Zum einen wurden die Gebühren neu - und bürgerfreundlicher - geregelt: Mündlich, telefonisch und digital erteilte Auskünfte sowie die Einsicht in Akten sind zukünftig kostenfrei. Für schriftliche Auskünfte in Papierform werden lediglich Kopier- und Versandkosten berechnet. Über die Höhe der Gebühren sind die Antragsteller vorab zu informieren.
Vorher konnten je nach Verwaltungsaufwand bis zu 250 Euro an Gebühren anfallen. Bei Ablehnung einer Anfrage konnten laut Kostensatzung die Antragsteller trotzdem zur Zahlung der Hälfte der Gebühren herangezogen werden. Diese Regelung hatte das Bündnis Informationsfreiheit für Bayern kritisiert. Dass Anfragen von Bürgern bislang ausblieben, kann niemanden verwundern.
Auch eine zweite Änderung der Satzung bringt für das Informationsrecht der Bürger eine Verbesserung: Die Satzung, die am 1. September 2012 in Kraft getreten war, galt nur befristet und war zum 31.12.2014 abgelaufen. Mit der jetzt beschlossenen Änderung läuft die Satzung auf unbestimmte Zeit, also unbefristet.
Die Initiative zur Verlängerung beziehungsweise Änderung der bestehenden Satzung kam von der Grünen-Gemeinderätin Veronika Jones. Sie hätte sich weitergehende Regelungen vorstellen können, wie sie etwa in der Mustersatzung des Bündnisses Informationsfreiheit für Bayern formuliert sind. Doch letztlich fiel die Entscheidung im Gemeinderat am 22. Januar 2015 einstimmig.
„Jetzt haben endlich alle Bürger und Bürgerinnen unbegrenzt das Recht, Informationen und Akteneinsicht zu erlangen, und das, ohne dass sie mit größeren Kosten rechnen müssen", freut sich Veronika Jones. „ Das ist ein echter Sieg für die Demokratie und ein weiterer Schritt hin zum gläsernen Rathaus."
Anders als viele andere kommunale Satzungen ist das Auskunftsrecht in Murnau nicht auf die Einwohner des Marktes beschränkt, sondern steht jedem Bürger und jeder Bürgerin offen. Die amtliche Bekanntmachung der Satzungs-Änderungen (veröffentlich am 5. Februar 2015) ist hier zu finden: http://www.murnau.de/de/oeffentliche-bekanntmachung-1_p2
Die Informationsfreiheits-Satzung steht ist auf der Webseite der Marktgemeinde bislang noch in der alten Version: http://www.murnau.de/de/satzungen-verordnungen-1_p2
