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Leipzig hat eine Informationsfreiheits-Satzung

Eine „schwere Geburt“ war nach Darstellung der Leipziger Internet Zeitung die Verabschiedung der kommunalen Informationsfreiheits-Satzung für die Stadt Leipzig. Im Januar 2012 hatte der Stadtrat die Verwaltung mit der Erstellung der Vorlage beauftragt. Mitte Dezember wurde sie verabschiedet, seit Ende Januar 2013 ist sie in Kraft. Anträge sind beim Referat Kommunikation im Stadtbüro in der Katharinenstraße 2 zu stellen, von dort werden sie an die zuständige Stelle weitergeleitet. Außer einem Abgeordneten und der Grünen-Fraktion haben alle Stadräte der Vorlage zugestimmt. 

„Die Satzung enthält aus unserer Sicht zu viele Einschränkungen. Wir kritisieren: Warum darf sie nicht für kommunale Betriebe, Stiftungen, GmbHs gelten? Bei den Themen der Daseinsvorsorge wie Wasser, Strom und ÖPNV muss öffentliche Information vor schutzwürdigem Unternehmensinteresse gehen. Eine Abwägungsklausel, ob das öffentliche Interesse das des Einzelnen übersteigt und Informationen somit öffentlich werden können, fehlt! Und, warum soll nicht auch ein Markkleeberger Auskunft bekommen statt nur Leipziger? Warum bleiben wichtige Materialien, wie Stellungnahmen oder Schriftwechsel, die für Sie wichtig sein können, weiterhin geheim? Oder warum werden immer Gebühren erhoben, auch wenn gar kein nennenswerter Aufwand für die Verwaltung entsteht? Fragen, auf die der OBM Antworten schuldig blieb. Daher: Ein Fortschritt, aber kein großer Wurf! Neueste Entwicklungen und eine wirkliche Öffnung der Verwaltung bleiben weiter unerwünscht! Lob und Zustimmung ist dafür von uns nicht zu bekommen!“ So kommentiert Grünen-Stadtrat Ingo Sasama die neue Satzung im Leipziger Amtsblatt vom 22.12.12. 

Ähnlich äußerten sich die Piraten. „Informationsfreiheitssatzung mangelhaft aber ein Anfang ist gemacht!“, so Matthias Jung, Stellvertretender Vorsitzender der Leipziger Piraten, am 18.12.2012 laut Leipziger Internet Zeitung. "Der Informationsanspruch hätte sich über die Eigenbetriebe hinaus auch auf die privatrechtlich gestalteten Betriebe der Stadt erstrecken müssen, wie es die Piraten in ihrem eigenen Satzungsentwurf vom Sommer gefordert haben.“ 

Die „Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Leipzig Informationsfreiheitssatzung (IFS)“ ist am 27.1.2013, einen Tag nach ihrer Bekanntmachung im Leipziger Amtsblatt, in Kraft getreten. Der Text kann hier nachgelesen werden: IFS-Leipzig