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Laufen: Demokratischer Meilenstein: Stadtrat gibt Bürgern Informationsrecht

In Laufen tritt ab 1. Juli 2012 ein neues Informations- und Akteneinsichtsrecht in Kraft. Profitieren können davon alle Bürgerinnen und Bürger: Jeder, der Informationen aus der Öffentlichen Verwaltung benötigt, kann sich mündlich oder schriftlich ans Rathaus wenden und diese anfordern. Was steht in dem Gutachten? Wie sieht die Verkehrsplanung aus? Wie hoch ist der Zuschuss, wofür wird er verwendet? Wie setzen sich die Gebühren zusammen? Dies und anderes können die Bürger beispielsweise fragen.
Die Stadt hat nach Wahl des Antragstellers Auskunft zu erteilen oder Akteneinsicht zu gewähren und muss die begehrten Informationen unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monats zur Verfügung stellen. Warum er etwas wissen will, braucht der Antragsteller nicht zu begründen – vielmehr ist es umgekehrt: Falls die Stadt die Information nicht erteilen kann, muss sie dem Antragsteller dies im Detail begründen.

Auf diese Weise wird das überkommene Prinzip „Amtsgeheimnis“ vom Prinzip „Aktenöffentlichkeit“ abgelöst – ein demokratischer Fortschritt, der in den letzten Jahren fast überall vollzogen wurde, im Freistaat Bayern aber immer noch nicht selbstverständlich ist.  Hier fehlt ein Landes-Informationsfreiheitsgesetz, das Landes- und Kommunalbehörden zu transparentem Handeln verpflichten würde.

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