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Landsberg am Lech setzt Informationsfreiheits-Satzung in Kraft

In der Sitzung des Landsberger Stadtrats am 12.12.12 wurde eine kommunale Informationsfreiheits-Satzung einschließlich einer Kostenregelung verabschiedet. Der Beschluss geht auf einen Antrag der Grünen Stadtratsfraktion zurück. Das Auskunftsrecht, das nur für die Einwohner der Stadt gilt, bezieht sich auf Informationen der Stadtverwaltung sowie der Eigenbetriebe. Anträge müssen beim Rechtsamt der Stadt gestellt werden. Einfache mündliche oder schriftliche Auskünfte sind gebührenfrei; bei "außergewöhnlichem Verwaltungsaufwand" können jedoch Gebühren bis zu 500 Euro in Rechnung gestellt werden. Darüber muss der Antragsteller vorher informiert werden. Die Satzung ist am 18.1.2013 unbefristet in Kraft getreten.

Link zur Satzung: http://www.landsberg.de/Informationsfreiheitssatzung.pdf