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Koalitionsvereinbarung sieht Informationsfreiheitsgesetz in Sachsen vor

CDU und SPD in Sachsen haben ihren Koalitionsvertrag für die Legislatur 2014-2019 der Öffentlichkeit vorgestellt. Darin findet sich auch ein Passus zur Informationsfreiheit:

"Wir wollen in einem Informationsfreiheitsgesetz das Recht der Bürgerinnen und Bürger klarstellen, gegen angemessene Gebühren grundsätzlich Zugang zu behördlichen Informationen und Dokumenten zu bekommen, wenn nicht wesentliche Rechtsgüter wie der Schutz von personenbezogenen Daten, von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen oder besonderen öffentlichen Belangen entgegenstehen." (Seite 100f.)

Der Vertragstext wurde zwischen dem 24. September und dem 22. Oktober 2014 erarbeitet, heißt es in dem Enwurf auf Seite 1. "Die Verhandelnden sind sich einig, dass auf Grundlage dieses Vertrages eine stabile und gute Regierung Sachsens möglich ist und schlagen ihren jeweiligen Parteien den ausgehandelten Text als Koalitionsgrundlage vor. Die CDU Sachsen wird im Rahmen eines Landesparteitages am 7. November darüber befinden. Die SPD Sachsen wird im Rahmen eines verbindlichen MitgliederVotums bis zum 7. November (mit Auszählung am 9. November) alle ihre Mitglieder darüber entscheiden lassen."

Den Entwurf des Koalitionsvertrags finden Sie hier 141022-KOAV-Gesamt_End_web