Wer Auskunft von einer Verwaltung oder Akteneinsicht wünscht, muss dafür in Hessen nach wie vor ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen. Einen Informationsanspruch ohne solchen Rechtsgrund hat er nicht. Das stellt der Hessische Städtetag auf Anfrage der Stadt Offenbach klar.
Der Kommunalverband erteilt damit einer kommunalen Informationsfreiheitssatzung, mit der Offenbach in Hessen eine Vorreiterrolle einnehmen wollte, eine klare Absage.
Die Piraten hatten dies im November im Stadtparlament beantragt. Die Koalition aus SPD, Grünen und Freien Wählern ließ daraufhin die Rechtsgrundlage prüfen, mithilfe einer Satzung den Zugang zu behördlichen Daten auf kommunaler Ebene zu erleichtern. Rechtliche Grundlage dafür könne die Hessische Gemeindeordnung sein, hatten die Piraten argumentiert.
Doch das sieht Städtetag-Direktor Stephan Gieseler anders. Auf der Basis hessischen Rechts sei die Satzung „nicht darstellbar“.