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Hessischer Landkreis Waldeck-Frankenberg führt Informationsfreiheit ein

Der hessische Landkreis Waldeck-Frankenberg (Regierungsbezirk Kassel) hat eine Informationsfreiheits-Satzung erlassen. Sie ist bereits im Februar 2013 in Kraft getreten und gilt ohne Befristung. Alle Kreisangehörigen und juristischen Personen mit Sitz im Landkreis haben Anspruch auf freien Zugang zu amtlichen Informationen. Dies betrifft ausschließlich eigene Informationen in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises. Nicht umfasst sind Angelegenheiten anderer Körperschaften des privaten oder öffentlichen Rechts. Der Landkreis kann Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder die Informationsträger zugänglich machen - auf Überlassung oder Zusendung von Kopien besteht allerdings kein Anspruch. Außerdem enthält die Satzung eine Regelung, die ein gewisses Misstrauen der Verwaltung gegenüber ihren Bürgern erkennen lässt: Die Auskunftserteilung, so heißt es, „kann von der Zahlung eines angemessenen Kostenvorschusses abhängig gemacht werden.“

Die Satzung im Wortlaut: Waldeck-Frankenberg_Informationsfreiheitssatzung