Der Kreistag hat einstimmig die Informationsfreiheitssatzung für den Landkreis Dachau beschlossen. Auf schriftlichen Antrag hin erhalten Landkreisbürger binnen Monatsfrist Auskunft über gewünschte Daten. Je nach Komplexität der seitens der Verwaltung erteilten Auskünfte fallen für den jeweiligen Antragsteller dabei Gebühren von bis zu 2000 Euro an. Einfache mündliche Auskünfte sind gebührenfrei.
Kostensatzung
Antrag für ein Auskunftsersuchen