Wie im Coburger Amtsblatt vom 9. Juli 2010 bekannt gegeben wurde, hat der Stadtrat am 25. 6. 2010 die Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Coburg (Informationsfreiheitssatzung) beschlossen. Sie ist zunächst bis zum 1.9.2011 befristet.
Abweichend von den Regelungen in den Informationsfreiheits-Satzungen aller anderer Orte sollen die Antragsteller ihren Antrag begründen und ihr persönliches oder öffentliches Interesse darlegen.