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BaFin ist nach IFG auskunftspflichtig

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) muss amtliche Informationen über eine von ihr beaufsichtigte Bank auf Verlangen vorlegen. Wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschied, sind Bundesbehörden wie die BaFin gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz «unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen und Einschränkungen dazu verpflichtet, jedermann Zugang zu amtlichen Informationen zu gewähren».

Weitere Einzelheiten siehe ad-hoc-news