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Bad Aibling: Informationsfreiheitssatzung beschlossen

Eine neue Satzung soll den Rechtsanspruch eines jeden Aiblinger Bürgers auf Informationsfreiheit und Akteneinsicht bei der öffentlichen Verwaltung festzurren: Die Informationsfreiheitssatzung. Sie passierte jüngst den Hauptausschuss und wurde am 29.1. vom Stadtrat „abgesegnet“. Sie gilt ab 1. März 2010. Nach Prien, Pullach, Grasbrunn und Kitzingen ist Bad Aibling die fünfte Kommune mit einer Informationsfreiheitssatzung.

Die neue Satzung unterstützt den Demokratiegedanken, Entscheidungsprozesse in der Kommune transparent zu machen und auch ein Stück Kontrolle (gegenüber einer Verwaltung) zu geben. Stichwort: "gläsernes Rathaus". Derzeit gilt das Recht auf Akteneinsicht nur bei berechtigtem Interesse.

Grundsätzlich sei der Stadtrat ja für diese Satzung, erläuterte Bürgermeister Felix Schwaller eingangs der Debatte im Hauptausschuss - indes sein geschäftsführender Beamter Peter Schmid auf das Manko einer Mustersatzung durch den Städte- und Gemeindetag hinwies. Dieser zeige sich von einer Informationsfreiheitssatzung nicht gerade begeistert und biete keine Mustersatzung an, führte er aus.

Als erste Stadt in Bayern habe deshalb die Stadt Passau eine Art Mustersatzung bei ihrer Regierung von Niederbayern prüfen lassen, auf welche dann die Gemeinde Prien am Chiemsee zurückgegriffen habe. Während in Passau die Satzung nach einem Wechsel an der Stadtspitze nicht weiter verfolgt wurde, habe Prien seit Inkrafttreten 2009 nur "zwei Fälle gehabt", erläuterte Schmid weiter.

Im Bürokratendeutsch hat laut Satzung jeder (Aiblinger) Bürger "Anspruch auf freien Zugang zu den bei der Gemeinde vorhandenen Informationen über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises". Das zieht Verwaltungsaufwand und Bürokratie nach sich und damit auch Kosten. Entsprechend erarbeitete die Verwaltung einen Gebührenspiegel und orientierte sich an den bislang vorbereiteten oder erlassenen Satzungen (Passau, Prien).

Die Gebührenspanne ist weit gefasst: Zwischen 5 und 100 Euro werden ab 1. März bestimmte Auskünfte bei der Stadtverwaltung kosten. Ist der Verwaltungsaufwand gering, kostet das von fünf bis 25 Euro; ist er umfangreich zwischen 26 und 50 Euro, bei außergewöhnlich hohem Aufwand (Aussonderung von privaten Daten, laufender Akt mit Hinzuziehung von Registratur/Archiv etc.) zwischen 51 und 100 Euro. "Für eine einfache mündliche oder telefonische Auskunft werden aber weiterhin keine Gebühren erhoben", so Schmid (Anfrage Dieter Bräunlich, ÜWG).

Stadträtin Dr. Birgitt Matthias (SPD) kritisierte den Erlass der Satzung - man schaffe ein bürokratisches Monstrum. Bislang habe die Verwaltung bei Auskünften noch "lenken können, jetzt ist sie an die Gebührengestaltung gebunden."

Die Satzung zunächst für zwei Jahre in Kraft treten und unbefristet gültig werden, wenn der Stadtrat bis dahin nichts anderes entscheidet. Ein Erfahrungsbericht soll nach zwei Jahren und vor Ende der Frist auf den Tisch. Das war Rudi Gebhart (ÜWF) zu lang. Er regte einen Zwischenbericht nach einem Jahr an.

Die neue Satzung ist auf der der Seite "Satzungen und Verordnungen" der städtischen Homepage Bad Aiblings einzusehen:

Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Bad Aibling (Informationsfreiheitssatzung)