Nach einer schriftlichen Anhörung des Gesetzentwurfes berät der Innenausschuss über Kompromissfragen. Anwesend ist auch der Landesdatenschutzbeauftragte. (APr IR 15/123) (S. 47-49)
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Nach einer schriftlichen Anhörung des Gesetzentwurfes berät der Innenausschuss über Kompromissfragen. Anwesend ist auch der Landesdatenschutzbeauftragte. (APr IR 15/123) (S. 47-49)