SENGENTHAL (13. Oktober 2017) – Die Gemeinde Sengenthal ist die siebte Kommune im Landkreis Neumarkt, die eine Informationsfreiheitssatzung beschlossen hat. Erstmals gab es in einem Gemeindeparlament eine förmliche Abstimmung über die Frage, ob neben Gemeindeangehörigen auch hauptberufliche Journalisten zu den Auskunftsberechtigten gehören sollen.
Die Satzung erlangt am 1. Dezember 2017 ihre Wirkung. Sie ist bis zum Ende der Legislaturperiode am 30. April 2020 befristet und kann hier eingesehen werden.