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Bündnis „Informationsfreiheit für Bayern“ appelliert an den Landkreis Kelheim: Informationsfreiheits-Satzung erhalten

Offener Brief

Appell des Bündnisses „Informationsfreiheit für Bayern“ an den Landrat und die Kreisräte des Landkreises Kelheim: Sorgen Sie dafür, dass die Landkreisverwaltung weiterhin transparent bleibt

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrte Kreisräte,

wenn der Kreistag nichts anderes beschließt, tritt zum 31. Dezember 2014 die Informationsfreiheitssatzung des Landkreises Kelheim außer Kraft. Das Bündnis Informationsfreiheit für Bayern appelliert deshalb an den Landrat und den Landkreistag, in ihrer Sitzung am 15. Dezember 2014 zu beschließen, die Satzung zu verlängern und ab 1. Januar 2015 unbefristet in Kraft zu setzen.

Bayern ist eines der letzten Bundesländer, das kein Informationsfreiheitsgesetz hat. Der Freistaat Bayern spricht seinen Bürgern und Steuerzahlern somit das Recht ab, sich über Vorgänge der öffentlichen Verwaltung (Landesbehörden, Kommunen) zu informieren und Original-Akten einzusehen. Wie die Erfahrung in den Ländern mit einem Informationsfreiheitsgesetz zeigt, sind jedoch für die Bürger insbesondere kommunale Angelegenheiten von Interesse.

Kommunale Informationsfreiheits-Satzungen sind daher ein wichtiges Instrument, diesem demokratischen Defizit in Bayern abzuhelfen. Neben der Landeshauptstadt München und acht bayerischen Großstädten haben seit 2009 rund 65 Kommunen, Landkreise und ein Bezirk (Oberbayern) eine solche Satzung erlassen. So auch der Landkreis Kelheim, der am 14. Februar 2011 eine „Satzung des Landkreises Kelheim über den Zugang zu Informationen der Landkreisverwaltung (Informationsfreiheitssatzung)“ erlassen hat.

Diese demokratische Errungenschaft für die Kelheimer Bürger ist jetzt durch das bevorstehende Außerkrafttreten der Satzung im Landkreis Kelheim gefährdet. Aus dem Umstand, dass in der Vergangenheit anscheinend nur wenige Bürger im Landkreis dieses Recht in Anspruch genommen haben, ergibt sich kein Grund und keine Notwendigkeit, die Satzung abzuschaffen. Vielmehr sollte dies Anlass geben zu bilanzieren:

  • Was ist von Seiten des Landkreises konkret getan worden, um die Bürger über ihr Recht auf Auskunft und Akteneinsicht aufzuklären?
  • Wo und wie wurden die Bürger von Politik und Verwaltung über die vorschriftsmäßige Amtliche Bekanntmachung hinaus vom Sinn und Zweck der Satzung unterrichtet?
  • Auf welche Weise haben Politik und Verwaltung den Bürgern die Möglichkeiten, ihr Recht in Anspruch zu nehmen, eröffnet, nahe gebracht und erleichtert (zum Beispiel durch ein Antragshilfe auf der Webseite des Landkreises)?

Sodass nicht zuletzt kritisch zu fragen wäre: Ist die geringe Inanspruchnahme des Fragerechts durch die Bürger möglicherweise das Resultat einer ungenügenden Informationspolitik des Landkreises?

Im Zuge fortschreitender Entwicklungen gehen Länder und Kommunen zunehmend dazu über, alle Informationen, die von öffentlichem Interesse sind, auf einem Internetportal aktiv zu veröffentlichen (Stichwort Open Government, E-Akte). Die Zahl individueller Anfragen verliert durch diese Entwicklung an Bedeutung. Das Bündnis Informationsfreiheit für Bayern empfiehlt, einen entsprechenden Passus in die Informationsfreiheits-Satzung aufzunehmen und alle (mit Ausnahme der gesetzlich geschützten) Informationen online zu stellen.

Unabhängig von Antragszahlen – es ist nicht ersichtlich, dass eine unbefristet geltende Informationsfreiheits-Satzung negative Folgen für die Landkreisverwaltung Kelheim hat. Hingegen ist unverkennbar, dass das Abschaffen von Informationsrechten, die die Satzung garantiert, sich negativ für die demokratischen Rechte der Kelheimer Landkreisbürger auswirken würde.

Das Bündnis Informationsfreiheit für Bayern wendet sich deshalb an den Landrat Dr. Faltermeier und die Kreisräte: Bitte bedenken Sie, welches Signal Sie den Landkreisbürgern geben, indem Sie das Informations- und Akteneinsichtsrecht beibehalten oder wieder abschaffen. Lassen Sie nicht den Eindruck entstehen, Politik und Verwaltung hätten Angst vor den Fragen der Bürger. Verlängern Sie die bestehende Informationsfreiheits-Satzung für Kelheim im Sinne einer transparenten Landkreis-Politik und Landkreisverwaltung.

Für das Bündnis Informationsfreiheit für Bayern

Dr. Heike Mayer
Wolfgang Killinger
Gert Hoffmann