Das Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG) vom 20. Dezember 2007 ist am 29. Dezember 2007 in Kraft getreten und verweist größtenteils auf das am 1. Januar 2006 in Kraft getretene Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) (BGBl. I S. 2722).
Die Anwendungshinweise erläutern, wie sich das Auskunftsrecht aus dem Thüringer Informationsfreiheitsgesetz zu den in anderen Gesetzen geregelten Auskunftsrechten verhält. Erläutert wird, gegenüber welchen Behörden das Auskunftsrecht besteht, welche Informationen abgefragt werden dürfen, wie diese bereitgestellt werden müssen und welche Ausnahmeregelungen bestehen.
Die Anwendungshinweise finden Sie auf der website des Thüringer Innenministeriums . Dort können Sie auch als pdf heruntergeladen werden.
Laut Innenministerium gab es in den letzten beiden Jahren nur 60 Anfragen bei staatlichen Behörden auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes. In mehr als der Hälfte der Fälle musste die Auskunft verweigert werden, vor allem weil es sich um noch laufende Verfahren handelte. Der Schutz des Steuergeheimnisses war der zweithäufigste Grund, weshalb keine Auskunft erteilt werden durfte.