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Starnberg: Gläsernes Landratsamt

Kreistag beschließt Einführung der Akteneinsicht – Unger fordert vergebens kostenlosen Service

Im kommenden Jahr können Bürger im Landkreis Starnberg grundsätzlich Akteneinsicht bei der Kreisbehörde verlangen. Mit großer Mehrheit beschloss der Kreistag in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr die Einführung der sogenannten Informationsfreiheitssatzung (IFS). Am 1. März 2012 tritt sie in Kraft. Der Testlauf soll zwei Jahre dauern. Der Landkreis ist mit Kelheim der Einzige in Bayern, der dann die IFS für seine Bürger hat.

Obwohl sich Peter Unger (Grüne), der hartnäckig für die Akteneinsicht kämpfte, freute und direkt "gerührt" war, wie er sagte, hatte er dennoch Kritik anzumelden. Und zwar heftige. Unger akzeptierte nicht, dass die Akteneinsicht je nach Umfang nicht nur kostenlos sein soll. Dafür hatte er einen eigenen Antrag gestellt - zusätzlich zur Initiative von SPD, Freien Wählern, FDP, ÖDP und eben Grünen-Fraktion. Während diese eine Gebührenstaffelung als sinnvoll erachteten, wollte Unger einen kostenlosen Service. "Ich habe gehört, dass man damit Querulanten abhalten will", meinte er erbost und sprach von "Horrorgebühren" und "Wucherpreisen". Im gleichen Atemzug klärte er auch das Gremium über Querulanten in gar philosophischer Weise auf: "Diese sind hilfreich im Ablauf des Weltgeschehens." Und fügte als praktisches Beispiel hinzu: Hätte die BayernLB in ihren Reihen Querulanten gehabt, hätte man sich zehn Milliarden Euro sparen können. Ende der Durchsage.

Susanne Roßmann vom Landratsamt behielt ruhig Blut und klärte auf. So würde "alles, was sich in 20 Minuten an Auskunft erledigen lasse", kostenlos sein. "Für einfache Wünsche verlangen wir nichts." Je größer aber die Arbeit für die Verwaltung, umso teurer wird es. Höchstgrenze sind 750 Euro. Für zehn Euro soll die Auskunft auch schon umfangreich sein. Damit ist der Landkreis günstiger als Kelheim, das bis zu 1000 Euro fordert. Das Informationsrecht gilt aber nur für "natürliche Personen", also für Bürger und nicht für Vereine oder Firmen.

Damit soll verhindert werden, dass sich professionelle Auskunftsbüros sensible Informationen verschaffen können. Zudem sind auch die Bereiche beschränkt. Ausgeklammert sind beispielsweise das Ausländerwesen, die Bauaufsicht, der Denkmalschutz, die Heimaufsicht oder die Lebensmittelüberwachung. Einsicht wird hingegen gewährt in die Bereiche Schulwesen, Kulturpflege, Sozial- und Jugendhilfe, Trinkwasserversorgung, Bau und Unterhalt von Kreisstraßen.

Mit der Einführung der Informationsfreiheitssatzung endet ein langes politisches Ringen. Seit 2006 hatten Grüne und ÖDP in schöner Regelmäßigkeit Anträge eingebracht und waren überstimmt worden. Zufrieden zeigte sich deshalb Winfried Ruhbaum (ÖDP): "Ich freue mich, dass wir eine Mehrheit haben."