Lowack und die Grünen waren es, die einen barrierefreien Zugang zu amtlichen Informationen per Antrag eingefordert hatten. Dem kam die Verwaltung nach und legte einen Satzungsentwurf vor, der zuerst im Hauptausschuss und gestern im Stadtrat beraten wurde.
Die Satzung regelt grundsätzlich, dass jeder Bürger „Informationen in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises“ von der Verwaltung einholen kann. Freilich nur dann, wenn er einen Antrag stellt und diesen „unter Darlegung eines persönlichen oder öffentlichen Interesses“ begründet. Was mit „amtlicher Information“ konkret gemeint ist, regelt die Satzung wie folgt: „jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung“.
Gebühren bis 500 Euro
Für Auskünfte aus städtischen Akten und Büchern oder eine Einsicht in Akten werden keine Gebühren erhoben. In der ebenfalls beschlossenen Gebührensatzung ist allerdings auch festgehalten, dass aufwendige Anfragen mit Gebühren zwischen fünf und maximal 500 Euro abgerechnet werden dürfen. Welcher Satz am Ende angewendet wird, liegt im Ermessen der Verwaltung. Dabei gelte aber, so Rechtsreferent Ulrich Pfeifer, der Grundsatz der „Ermessensfehlerfreiheit“. Des Referenten Rat: „Vertrauen Sie ruhig Ihrer Verwaltung!“ – die halte sich in aller Regel an diesen Grundsatz. Zudem liege vermutlich die Mehrzahl der Anfragen in einem Bereich, in dem keine oder allenfalls sehr geringe Gebühren erhoben würden.
Lowack begründete die Ablehnung der Grünen vor allem damit, dass die Satzung in der vorliegenden Form keinen barrierefreien Informationszugang für die Bürger ermögliche. Zum einen müsse man eine persönliche Betroffenheit nachweisen, zum anderen mit teilweise extrem hohen Gebühren rechnen. Lowack: „Faktisch ist das die Verwehrung des freien Zugangs. Mit dieser Satzung ändert sich gar nichts.“
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