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Bayern schafft den Aktenschrank ab

So lautete der vielversprechende Titel einer Meldung in der Süddeutschen Zeitung vom 11. Januar 2007. Dahinter steckte die Nachricht, dass der Freistaat Bayern nun ein Rechtsinformationssystem betreibt, in dem das Bayerische Landesrecht, das Bundes- und Europarecht sowie auch die bayerischen Verwaltungsvorschriften aktuell im Internet zur Verfügung ständen. Zu finden seien dort auch Entscheidungen bayerischer und anderer Gerichte.

Allerdings: Bekanntermaßen hält die Bayerische Staatsregierung unbeirrt am überkommenen dreigliedrigen Schulsystem fest - daran fühlt sich sogleich

erinnert, wer die Datenbank "Bayern-Recht" aufsucht:

http://www.servicestelle.bayern.de/bayern_recht/ Denn die Informationen dort sind nicht für alle in gleicher Weise zugänglich, sondern dreifach gestaffelt:

  • Für jedermann kostenfrei abrufbar sind "die 300 wichtigsten bayerischen Gesetze und Verordnungen";

  • Die Vollversion der Daten ist ebenfalls "für jedermann" zugänglich - jedoch geknüpft an bestimmte Nutzungsbedingungen und Entgelte;

  • Der kostenfreie Zugang zur Vollversion der Datenbank ist einem auserwählten Nutzerkreis vorbehalten, etwa den Mitgliedern des Bayerischen

Landtages, Bediensteten der bayerischen Verwaltungen und Gerichte, Staatsanwälten, Hochschulen sowie Verwaltungsschulen.

Fazit: Die Schränke mögen weg sein, Schranken beim Informationszugang bleiben bestehen.