mit freundlicher Genehmigung von Gerhard Mester
Seit 2006 gibt es ein Informationsfreiheitsgesetz in Deutschland. Dies gilt jedoch nur für die Behörden des Bundes. Über Akteneinsichtsrechte auf Landes- und Kommunalebene müssen die Landesparlamente entscheiden. In 14 Bundesländern gibt es Informationsfreiheits- und Transparenzgesetze – nicht jedoch in Bayern. Wir sind der Meinung: Auch Bayerns Bürger haben ein Recht auf Information und Akteneinsicht!
Aktuelles
- Bündnis hat Mustersatzung überarbeitet.
- Informationsfreiheitssatzungen weiterhin möglich, wenn Rechte Dritter geschützt werden.
- Auswirkungen des Art. 39 BayDSG auf kommunale Informationsfreiheitssatzungen
- Der Ortsverbandes Neumarkt des Bayerischen Journalisten-Verbandes initiiert eine
Initiative, dass sich die Organisation in Gemeinden des Landkreises Neumarkt für die Verabschiedung von Informationsfreiheitssatzungen stark macht.
Rund 80 Kommunen in Bayern
haben Informationsfreiheit eingeführt
- Beinah alle Großstädte in Bayern mit über 100.000 Einwohnern haben eine kommunale Informationsfreiheitssatzung erlassen: München, Nürnberg, Augsburg, Würzburg, Regensburg, Ingolstadt und Fürth. Nur Erlangen fehlt noch.
- Bayernweit sind es inzwischen rund 80 Kommunen. Ein Landes-Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz können diese kommunalen Satzungen jedoch nicht ersetzen.
- Zum 1. Januar 2016 wurde das Bayerische Datenschutzgesetz geändert. Nach Artikel 36 hat nun jeder das Recht auf Auskunft über den Inhalt von Dateien und Akten öffentlicher Stellen - soweit ein berechtigtes, nicht auf eine entgeltliche Weiterverwendung gerichtetes Interesse glaubhaft dargelegt wird.
- Doch diese neue gesetzliche Regelung erfüllt nicht Idee und Anspruch eines Informationsfreiheitsgesetzes. Dessen wesentliche Pfeiler sind: Informationsfreiheit ist ein Jedermannsrecht. Informationsanfragen müssen nicht gerechtfertigt werden, denn die Informationen gehören den Bürgern. Die Verwaltung muss darlegen, warum eine Information ausnahmsweise nicht offengelegt werden kann.
Über uns
Das Bündnis Informationsfreiheit für Bayern setzt sich für Informationsfreiheit in Bayern ein. Solange es kein Landesgesetz gibt (das auch Kommunalbehörden zur Auskunft verpflichten würde), werben wir für die Idee, dass bayerische Kommunen sich selbst verpflichten, den Bürgerinnen und Bürgern Informationsrechte zu gewähren, durch eine kommunale Informationsfreiheits-Satzung. Dazu haben wir eine Mustersatzung vorgelegt.
Egal ob BürgerIn, BürgermeisterIn, oder Ratsmitglied in Stadt, Gemeinde oder Landkreis - Sie können selbst aktiv werden und sich für Informationsfreiheit in Ihrer Kommune engagieren.
- Muster-Informationsfreiheits-Satzung des Bündnisses Informationsfreiheit für Bayern
- Mustersatzung_Vers.6/Mai 2017
- Bayerische Kommunen mit Informationsfreiheits-Satzungen
- Zahlreiche bayerische Kommunen - darunter acht Großstädte - haben seit 2009 eine Informationsfreiheits-Satzung erlassen. Hier geht es zu einer Übersicht dieser Kommunen.
- Wer kann eigentlich einen Antrag auf Erlass einer Informationsfreiheits-Satzung stellen?
- Was Bürger, Bürgermeister, Kreis-, Stadt- und Gemeinderäte tun können
- Sie wollen in einer Gemeinde eine Informationsanfrage stellen?
- Hier finden Sie einen Formulierungsvorschlag
- „Akteneinsicht, ein Bürgerrecht“
- Informationsbroschüre des Bündnisses Informationsfreiheit für Bayern
Andere Bundesländer
Außer in Bayern fehlt noch in drei weiteren Bundesländern ein Informationsfreiheitsgesetz. Auch dort sind verschiedentlich kommunale Informationsfreiheits-Satzungen in Kraft getreten. Hier finden Sie aktuelle Meldungen über die Bundesländer Hessen, Niedersachsen und Sachsen .